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EINWEGPLASTIK-VERBOT:
SCHLUSS MIT EINWEGMÜLL?

Ab dem 3. Juli 2021 gilt das EU-Einwegplastik-Verbot, das die Produktion von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff regeln und einschränken soll. Auch der deutsche Bundestag hat nun eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Doch ist dieses Verbot wirklich eine angemessene Lösung für die Problematik der Wegwerfprodukte?

Der durch Einwegplastik entstehende Müll ist ein globales Problem und bedroht Menschen, Tiere und unsere Umwelt. Es ist also nur zu begrüßen, dass auch auf EU-Ebene Strategien entwickelt werden, um die Einwegflut einzudämmen und nachhaltigere Konzepte zu fördern. Doch das Einwegplastik-Verbot ist nicht so umfassend, wie es zunächst klingt. Es bezieht sich nur auf ausgewählte Produkte und schon jetzt gibt es Zweifel daran, ob es nicht auch umgangen werden könnte. Was das genau bedeutet, haben wir für euch zusammengefasst.

WELCHE PRODUKTE SOLLEN VERBOTEN WERDEN?

Die „Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff“ oder kurz die Einwegkunststoffverbotsverordnung, wie die deutsche Übersetzung der EU-Richtlinien griffig betitelt wird, umfasst die folgenden Produkte:

Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch Behälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor) sollen ab Juli 2021 von der Bildfläche verschwinden. Diese Verpackungen werden insbesondere dann genutzt, wenn Essen oder Getränke zum Mitnehmen warmgehalten werden sollen.

Das Gesetz sieht vor, dass nur jene Einwegprodukte verboten werden sollen, für die es bereits nachhaltigere Alternativen gibt. So könnte beispielweise auf Wattestäbchen aus Papier oder Trinkhalme aus Edelstahl oder Glas zurückgegriffen werden – beides Produkte, die sich längst am Markt etabliert haben.

Wie der schlanke Name der neuen Verordnung andeutet, werden auch oxo-abbaubare Kunststoffprodukte unter das Verbot fallen. Dabei handelt es sich um Produkte, die durch Oxidation in Mikropartikel zerfallen, die sich selbst wiederum erst nach sehr langer Zeit weiter zersetzen. Verwechslungsgefahr besteht hier zum biologisch abbaubarem Plastik. Das sogenannte „Bioplastik“ schneidet zwar in Punkto Nachhaltigkeit etwas besser ab als seine konventionelle Schwester, stellt aber ebenfalls keine langfristige Lösung für das Einwegproblem dar. Da oxo-abbaubarer Kunststoff große Umweltgefahren birgt, soll er übrigens gänzlich verboten werden – unabhängig davon, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegprodukte handelt.

DIE NACHHALTIGE ZIELSETZUNG DER VERORDNUNG

Hinter dem Einwegplastik-Verbot steht die Ambition, Gewohnheiten von Verbrauchern und Verbraucherinnen zu verändern und ein ressourcenschonendes Handeln zu fördern. Die moderne Wegwerfmentalität ist kein zukunftsfähiges Modell – so wird die neue Verordnung auch von der Hoffnung getrieben, dass dadurch innovative Mehrwegsysteme stärker genutzt und gefördert werden.

Zudem hebt die Bundesregierung hervor, dass das Verbot zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) beitrage:

  • SDG 6 – Sauberes Wasser & Sanitäreinrichtungen + SDG 14 – Leben unter Wasser: Durch Einwegkunststoffprodukte gelangen immer mehr Plastikpartikel in die Gewässer und Meere – ein Prozess, der nur schwer rückgängig gemacht werden kann aber unabsehbare Gefahren birgt. Durch das Verbot soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.
  • SDG 9 – Industrie, Innovation & Infrastruktur: Innovative kunststofffreie Produkte und Mehrwegsysteme sollen als Alternativen in den Fokus rücken und auch für Verbraucher und Verbraucherinnen attraktiver gemacht werden.
  • SDG 11 – Nachhaltige Städte & Gemeinden + SDG 12 – Nachhaltiger Konsum & Produktion: Besonders in Städten stellt Einwegmüll ein großes Problem dar: die Verordnung soll zu mehr Sauberkeit führen und nachhaltiges urbanes Leben fördern.

IST DAS VERBOT UMFASSEND GENUG?

Eine ambitionierte Zielsetzung steht hinter der neuen Regelung, die ab Sommer 2021 in Kraft treten wird und ausgewählte Kunststoffprodukte aus dem Verkehr ziehen möchte. Doch Kritikern geht das nicht weit genug: die Gegenstände die mit dem neuen Gesetz verboten werden sollen, machen nur „etwa ein Zehntel des Müll-Volumens auf Straßen und in öffentlichen Mülleimern der Kommunen aus“ so der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp.

Das geplante Verbot hat also Lücken: viele Einwegverpackungen, die für To-Go-Angebote genutzt werden und nicht aus Styropor bestehen, fallen beispielsweise nicht unter die kommende Regelung. Gerade auch durch Corona befeuert ist aber dieser Bereich zu großen Teilen für eine Menge Verpackungsmüll verantwortlich. Um dem durch Einwegprodukte entstehenden Müll angemessen zu begegnen, reicht es nicht aus, lediglich ein paar wenige Produkte zu verbieten – viel mehr müssen Mehrwegsysteme stärker gefördert und zu konkurrenzfähigen Alternativen gemacht werden. Auch wenn dieser Punkt in der Verordnung angeschnitten wird, bleibt unklar, welche konkreten Strategien hierbei verfolgt werden sollen.

Hasenkamp äußerte zudem eine weitere Sorge: das Verbot ließe sich umgehen, indem Einwegprodukte aus anderen Materialien hergestellt, die nicht zwangsläufig nachhaltiger sein müssen oder als wiederverwendbar deklariert würden.

 
FAZIT

Das beschlossene Verbot ist ein Schritt in die richtige Richtung und verpasst der Wegwerfmentalität einen Dämpfer. Da es aber nicht umfassend genug ist, um das Problem angemessen zu adressieren, müssen gleichzeitig auch Alternativen attraktiver gemacht werden. Unsere moderne Gesellschaft hat sich an einen Lebensstil gewöhnt, der flexibel ist und auch mal auf ein Essen zum Mitnehmen zurückgreifen möchte.

Und genau an diesem Punkt setzt Relevo an. Gerade für Lokale und Restaurants die Essen zum Mitnehmen ausgeben, gleichzeitig aber verantwortungsvoll und nachhaltig handeln wollen, ist unser System eine ideale Lösung. Wir glauben daran, dass #MehrwegToGo beides ermöglicht – Nachhaltigkeit und urbanen Lifestyle.