Eine ambitionierte Zielsetzung steht hinter der neuen Regelung, die ab Sommer 2021 in Kraft treten wird und ausgewählte Kunststoffprodukte aus dem Verkehr ziehen möchte. Doch Kritikern geht das nicht weit genug: die Gegenstände die mit dem neuen Gesetz verboten werden sollen, machen nur „etwa ein Zehntel des Müll-Volumens auf Straßen und in öffentlichen Mülleimern der Kommunen aus“ so der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp.
Das geplante Verbot hat also Lücken: viele Einwegverpackungen, die für To-Go-Angebote genutzt werden und nicht aus Styropor bestehen, fallen beispielsweise nicht unter die kommende Regelung. Gerade auch durch Corona befeuert ist aber dieser Bereich zu großen Teilen für eine Menge Verpackungsmüll verantwortlich. Um dem durch Einwegprodukte entstehenden Müll angemessen zu begegnen, reicht es nicht aus, lediglich ein paar wenige Produkte zu verbieten – viel mehr müssen Mehrwegsysteme stärker gefördert und zu konkurrenzfähigen Alternativen gemacht werden. Auch wenn dieser Punkt in der Verordnung angeschnitten wird, bleibt unklar, welche konkreten Strategien hierbei verfolgt werden sollen.
Hasenkamp äußerte zudem eine weitere Sorge: das Verbot ließe sich umgehen, indem Einwegprodukte aus anderen Materialien hergestellt, die nicht zwangsläufig nachhaltiger sein müssen oder als wiederverwendbar deklariert würden.