In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Verpflichtung ist, stehen auch Krankenhäuser vor neuen Anforderungen. Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU müssen große Kliniken künftig detailliert über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten – inklusive Umweltaspekten wie Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft.
Die CSRD ersetzt die bisherige nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) und erweitert die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich. Große Krankenhäuser und Klinikgruppen sind von dieser neuen Regelung betroffen und müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmals berichten.
Im Gegensatz zum bisherigen freiwilligen CSR-Reporting fordert die CSRD eine formale, standardisierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientiert.
Zentrale Berichtsinhalte umfassen:
Ein Kernprinzip ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit: Krankenhäuser müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen externer Nachhaltigkeitsthemen auf ihre wirtschaftliche Lage darstellen.
Krankenhäuser zählen zu den energie- und rohstoffintensivsten Einrichtungen im Gesundheitswesen. Zudem erzeugen sie große Mengen an Abfällen – darunter auch gefährliche medizinische Abfälle. Damit sind sie nicht nur wichtige Gesundheitsversorger, sondern auch wesentliche Akteure im ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskontext.
Bisherige Nachhaltigkeitsbemühungen in Kliniken konzentrierten sich stärker auf soziales Engagement und betriebswirtschaftliche Aspekte. Mit der CSRD rückt auch der ökologische Fußabdruck klar in den Fokus – von Energieverbrauch über Emissionen bis zur Kreislaufwirtschaft.
Herausforderungen für Krankenhäuser
Die Erfassung, Dokumentation und Auswertung von relevanten Nachhaltigkeitsdaten ist komplex:
Gerade im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, der ein zentraler Bestandteil vieler ESRS-Standards ist, stehen viele Einrichtungen vor organisatorischen und technischen Herausforderungen.
Hier kommt Relevo GmbH ins Spiel: Unsere Lösung zur Tracking-basierten Mehrwegverwendung kann Krankenhäusern nicht nur helfen, nachhaltiger zu wirtschaften – sondern auch konkrete Daten für den Nachhaltigkeitsbericht zu generieren.
Wie Mehrwegsysteme zum CSRD-Reporting beitragen
Einige direkte Vorteile von Relevo’s Ansatz:
1. Messbare Reduktion von Einweg-Abfall
Mehrwegsysteme ersetzen Einwegverpackungen und reduzieren Abfallvolumen messbar – ein klarer Vorteil in jedem Nachhaltigkeitsbericht. Krankenhäuser können das eingesparte Materialgewicht und die vermiedenen Abfallmengen als quantitative ESG-Daten ausweisen.
2. Tracking schafft Datenbasis
Dank digitaler Tracking-Funktionen können Krankenhäuser nicht nur sehen, wie viele Mehrwegartikel im Umlauf sind, sondern auch:
Diese Daten eignen sich hervorragend für die Berichterstattung im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, die im Rahmen der CSRD gefordert wird.
3. Unterstützung von Umwelt-KPIs
Relevo liefert eine Datenbasis für KPIs wie:
Diese KPIs helfen Krankenhäusern dabei, konkrete Umweltziele im Nachhaltigkeitsbericht zu quantifizieren.
4. Mehrweg als strategischer Nachhaltigkeitsbeitrag
Beim Umsetzen von Nachhaltigkeitszielen geht es für Krankenhäuser nicht nur um Compliance – sondern auch um Effizienz, Image und Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern (Patient:innen, Mitarbeitenden, Investoren und Öffentlichkeit).
Die CSRD stellt Krankenhäuser vor neue Anforderungen: Nachhaltigkeitsdaten müssen systematisch erfasst, ausgewertet und veröffentlicht werden. Vor allem in den Bereichen Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Emissionen wird Transparenz erwartet.
Mit Lösungen wie Relevo’s Mehrwegsystem mit digitalem Tracking gewinnen Krankenhäuser nicht nur praktische Nachhaltigkeitsverbesserungen – sie schaffen gleichzeitig eine belastbare Datenbasis für ihr Nachhaltigkeitsreporting. So werden ökologische Maßnahmen nicht nur sichtbar, sondern auch berichtspflichtgerecht dokumentierbar.
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