Unter das bundesweite Einwegkunststoff-Verbot fallen Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, und To-go-Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol (Styropor). Dieses Einweggeschirr darf ab dem 03.07.2021 deutschlandweit weder verkauft, noch benutzt werden.
Darüber hinaus werden Produkte aus oxo-abbaubarem Kuntstoff vollständig verboten. Dabei handelt es sich um Produkte, die durch Oxidation in Mikroplastik-Partikel zerfallen. Werden diese über die Umwelt und nicht in der gelben Tonne entsorgt, verbleiben sie dort für viele Jahrzehnte – ähnlich wie Einweg-Plastiktüten. Verwechslungsgefahr besteht hier zum biologisch abbaubarem Plastik. Das sogenannte „Bioplastik“ schneidet zwar in Punkto Nachhaltigkeit etwas besser ab als seine konventionelle Schwester, stellt aber ebenfalls keine langfristige Lösung für das Einwegproblem dar. Da oxo-abbaubarer Kunststoff große Umweltgefahren birgt, soll er übrigens gänzlich verboten werden – unabhängig davon, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegprodukte handelt.
Neben dieser Verbotsverodnung schreibt die Bunderegierung zukünftig vor, verschiedene Kunststoffprodukte – für die Gastronomie sind vor allem Einwegtrinkbecher relevant – zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll die Verbraucher:innen darüber aufklären, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.
(Verbots- und Kennzeichnungsvorschrift sollen insgesamt dafür sorgen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen.
In Deutschland werden jährlich mehr als 9 Milliarden Verpackungen weggeschmissen – in Großstädten wie München sind das über 600 000 Einwegpackungen pro Tag. Auch ohne die neuen Vorschriften der EU sind diese Zahlen erschreckend und verlangen nach einer Veränderung im To-Go Konsum. Eine mögliche Alternative bieten Mehrwegsysteme. Diese gehen nicht nur mit der kommenden Einwegregelung ab dem 03.07.2021 Hand in Hand, sondern sind auch aus ökologischer Sicht am effizientesten.
Zudem hat die Bundestag am 06.05.2021 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Gastronomien mit mehr als 80qm Grundfläche und mehr als fünf Mitarbeitenden ab 2023 verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten. Wer also bereits jetzt zur umweltfreundlichen Mehrweglösung greift, wird sowohl dem Einwegverbot gerecht, und kann sich auch mit Blick auf die kommende Mehrwegpflicht ab 2023 entspannt zurücklehnen.
Relevo bietet mit seinem Mehrwegkonzept eine dieser wiederverwendbaren Alternativen. Die digitale Mehrweglösung lässt sich bequem und risikofrei in den Gatsrobetrieb integrieren und kommt dabei ganz ohne Prozesseingriffe aus. Auf diese Weise verbindet Relevo die Bequemlichkeit von Einweg mit der Nachhaltigkeit von Mehrweg und ermöglicht einen modernen, urbaner Lebensstil im Einklang mit der Umwelt. Und das zu einem Preis, der unter dem von Biosplastik liegt.
Relevo ist eine digitale Mehrweglösung – Ausleihe und Rückgabe des Mehrweggeschirrs funktionieren pfandfrei über eine App. Dazu bereiten Gastronom:innen ihre Speisen und Getränke im nachhaltigen Relevo zu und übergeben sie anschließend an ihre Kund:innen. Bei der Essensausgabe scannen die Kund:innen per kostenloser App den individuellen QR Code auf dem Geschirrteil und setzen einen Ausleihprozess in Gang. Nach einer müllfreien Mahlzeit haben sie 14 Tage Zeit, das Geschirr bei einem beliebigen Gastropartner zurückzugeben. Dazu scannen die Kund:innen den ausgehängten Rückgabecode und die Ausleihe ist beendet. Der Kreislauf schließt sich, wenn die Gastronomie das Geschirr spült und an ihre nächsten Kund:innen herausgibt.
Der große Vorteil für die Gastronomie – dank des digitalen Ansatzes ist Relevos Kostenmodell komplett risikofrei. Relevo übernimmt die Vorfinanzierung der Schalen/ Becher und liefert das Geschirr ohne Einrichtungskosten in den Gastrobetrieb. Abgerechnet wird nach dem Pay-per-Use Prinzip d.h. Kosten fallen nur für tatsächlich getätigte Ausleihen an. (20ct pro Schüssel, 10ct pro Becher) Fixkosten oder monatliche Festbeträge gibt es keine.
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